Vernetzung und KI-Anwendungen im Fokus
Am Vormittag des 10. Dezember 2025 fand in der Alten Halle Spaichingen ein Unternehmerfrühstück statt, das über 100 Gewerbetreibende und Unternehmer zusammenführte. Ziel der Veranstaltung war die regionale Vernetzung und der Austausch unter den Teilnehmern.
🎙️Kommunale Herausforderungen und Kooperationspotenziale
Ein zentraler Programmpunkt war die Ansprache von Bürgermeister Markus Hugger. Er beleuchtete die aktuellen Herausforderungen der Stadt Spaichingen, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Situation und bestehende Defizite. Zugleich betonte er die Potenziale für die Stadtentwicklung, die sich durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den lokalen Gewerbetreibenden und Unternehmen ergeben.
Thomas Heinmann, Vertreter des Gewerbe- und Handelsvereins (GHV) Spaichingen, eröffnete die Gesprächsrunde und lud zum direkten Dialog ein.
🤖Künstliche Intelligenz (KI) im Geschäftsalltag
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung hielt Philipp Hilsenbeck, Geschäftsbereichsleiter der Industrie- und Handelskammer (IHK), einen Vortrag zur praktischen Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere im Hinblick auf Tools wie ChatGPT.
Der Fokus lag auf der Darstellung alltagseffizienter Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen. Zu den präsentierten Beispielen gehörten:
- Die KI-gestützte Erstellung von Inhalten, wie beispielsweise einem Ausmalbuch.
- Die Produktion von kurzen Filmen und Videoclips mithilfe von KI-Technologie.
- Praktische Hinweise zur Implementierung von KI-Tools in den Geschäftsbetrieb.
Darüber hinaus wurde auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen im Umgang mit KI eingegangen, um den Teilnehmern eine rechtssichere Orientierung zu bieten.
Die Veranstaltung bot den Anwesenden somit sowohl eine Plattform für den Austausch über wirtschaftspolitische Themen als auch konkrete, zukunftsorientierte Informationen zur Digitalisierung.
Nachfolgend möchten wir ein wenig weitere Informationen, als Ergänzung, hinzufügen:
⚖️ Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in Unternehmen
Derzeit wird der Einsatz von KI in der EU primär durch die KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act – AI Act) der Europäischen Union sowie durch bestehende Gesetze, insbesondere im Bereich Datenschutz und Geistiges Eigentum, geregelt.
- Die EU-KI-Verordnung (AI Act)
Die KI-Verordnung ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI weltweit und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Die Pflichten für Unternehmen variieren stark, je nachdem, in welche Risikokategorie das eingesetzte KI-System fällt.
Risikokategorie Beschreibung Rechtliche Konsequenzen & Pflichten
Unannehmbares Risiko (Verboten) KI-Systeme, die eine klare Bedrohung für die Grundrechte darstellen, sind verboten. (Anwendbar ab 02. Februar 2025) Verbotene Praktiken: z. B. Social Scoring durch die Regierung oder die automatisierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz (in den meisten Fällen).
Hochrisiko-KI KI-Systeme, die schwerwiegende Risiken für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellen können (z. B. in kritischen Infrastrukturen, bei Einstellungsverfahren oder im Bildungsbereich). (Volle Anwendbarkeit größtenteils ab August 2026) Umfangreiche Pflichten für Anbieter und Betreiber (z. B. Unternehmen, die ein solches System entwickeln oder unter ihrem Namen in Verkehr bringen): * Risikomanagementsystem einrichten. * Hohe Standards für Trainingsdaten und Daten-Governance. * Konformitätsbewertung durchführen (z. B. CE-Kennzeichnung). * Ausreichende menschliche Aufsicht sicherstellen.
KI mit begrenztem Risiko Systeme, die bestimmte Transparenzpflichten erfüllen müssen. Transparenzpflichten: Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. * Deepfakes (künstlich generierte oder manipulierte Bilder, Audio/Video) müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Minimales/Kein Risiko Die Mehrheit der gängigen KI-Anwendungen, die kein hohes Risiko darstellen (z. B. Spamfilter). Keine neuen spezifischen Pflichten durch den AI Act.
Hinweis: Unternehmen, die KI-Systeme von Drittanbietern nutzen, gelten als „Betreiber“ und müssen sicherstellen, dass das System den Vorschriften entspricht und intern korrekt angewendet wird. Allgemeine ergänzende Gesetze
Unabhängig vom AI Act gelten beim Einsatz von KI immer auch die allgemeinen Rechtsvorschriften:
Rechtsgebiet Relevantes Gesetz (Auszug) Praktische Anwendung und Risiko
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Datenschutz DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Risiko: Werden personenbezogene Daten zur Eingabe oder zum Training von KI-Modellen verwendet, muss eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) vorliegen. Unternehmen müssen die Transparenzpflicht und das Auskunftsrecht (Art. 12-22 DSGVO) gewährleisten. Achtung: Sensible/personenbezogene Daten dürfen nicht unbedacht in öffentliche KI-Tools (wie ChatGPT) eingegeben werden.
Geistiges Eigentum & Urheberrecht UrhG (Urheberrechtsgesetz) Risiko: KI-generierte Werke (Texte, Bilder, Musik) sind nach deutschem Recht nicht urheberrechtlich geschützt, da nur menschliche Schöpfungen als Werk gelten. Unternehmen haften, wenn die KI bei ihrer Erstellung Urheberrechte Dritter verletzt (z. B. durch das Kopieren von Stilen oder geschützten Inhalten aus dem Trainingsdatensatz).
Arbeitsrecht BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) Risiko: Die Einführung von KI-Systemen, die zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens der Arbeitnehmer geeignet sind (z. B. KI-gestützte Zeiterfassung, Performance-Tracking), unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Wettbewerbsrecht UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) Risiko: Wenn KI-generierte Werbebotschaften irreführend sind oder die Marke eines Wettbewerbers verletzen, haftet das Unternehmen.
Strafrecht StGB (Strafgesetzbuch) Risiko: Die Erstellung und Verbreitung von KI-generierten Inhalten (z. B. Deepfakes), die zur Verleumdung (§ 188 StGB) oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 201a StGB) geeignet sind, kann strafbar sein.
🛠️ Praktische Anwendungsbeispiele und ihre Compliance-Herausforderungen
Hier sind Beispiele für gängige KI-Anwendungen in Unternehmen und die damit verbundenen Compliance-Punkte:
A. Einsatz eines Generativen KI-Chatbots (z. B. für Kundensupport oder intern zur Beantwortung von immer gleichen Fragen)- Anwendung: Ein Unternehmen nutzt einen Chatbot zur automatisierten Beantwortung von Kundenanfragen auf seiner Website.
- Compliance-Punkt (AI Act, begrenztes Risiko): Der Chatbot muss so gekennzeichnet sein, dass der Nutzer klar erkennen kann, dass er mit einem KI-System spricht und nicht mit einem menschlichen Mitarbeiter (Transparenzpflicht).
- Compliance-Punkt (DSGVO): Werden im Chat personenbezogene Kundendaten (Name, Adresse, Bestellnummern) verarbeitet, muss eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorliegen (z. B. Vertragserfüllung) und die Daten müssen sicher verarbeitet werden (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO).
B. KI zur Personalvorauswahl (Hochrisiko-Anwendung) - Anwendung: Ein Unternehmen setzt eine KI-Software ein, die Bewerbungsunterlagen nach Schlüsselqualifikationen scannt und eine Rangliste der geeignetsten Kandidaten erstellt.
- Compliance-Punkt (AI Act, Hochrisiko): Da dies eine Entscheidung über den Zugang zum Arbeitsmarkt beeinflusst, gilt es als Hochrisiko-KI. Das Unternehmen muss als Betreiber sicherstellen, dass die KI diskriminierungsfrei arbeitet (z. B. keine Verzerrung durch Trainingsdaten, die historisch benachteiligte Gruppen ausschließen), die Datenqualität hoch ist und eine menschliche Aufsicht die endgültige Entscheidung trifft.
- Compliance-Punkt (DSGVO): Die Verarbeitung der Bewerberdaten muss gemäß Art. 6 DSGVO zulässig sein.
C. KI-Tool zur Erstellung von Marketingtexten und Bildern - Anwendung: Ein Marketingteam nutzt Tools wie Midjourney oder ChatGPT, um Blog-Artikel, Social-Media-Posts und Produktbilder zu generieren.
- Compliance-Punkt (Urheberrecht): Das Unternehmen sollte die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters prüfen, um sicherzustellen, dass die kommerzielle Nutzung des Outputs erlaubt ist. Bei generierten Bildern und Texten besteht das Risiko von Urheberrechtsverletzungen Dritter (wenn die KI geschützte Werke imitieren sollte). Es ist ratsam, KI-Output vor der Veröffentlichung auf Plagiate zu prüfen.
- Compliance-Punkt (Geistiges Eigentum): Das Unternehmen hat kein Urheberrecht am Output, muss aber sicherstellen, dass es vertraglich die Nutzungsrechte vom KI-Tool-Anbieter erhält.
Es lohnt sich manchmal sich gut zu informieren, zu schulen und sich im Zweifel nicht nur über KI sich Hilfe zu holen, sondern sich mit echten Menschen zusammen zu setzten.
KI – ist nicht nur die Wahrheit, sondern auch eine Zusammensetzung von Informationen die nicht immer die Wahrheit abbilden.